Struktur des Ordens

 

Ursprünglich wurde zwischen Ritter und Knappen nicht unterschieden. Dazu Bernhard von Clairvaux: “Unter ihnen  gibt es keinen Vorzug der Person; man unterteilt nach Verdienst, nicht nach Adel.“ Durch die rasche Expansion des Ordens kam es zur organisatorisch traditionellen dreigeteilten Gliederung in: „bellatores“, Ritterbrüder („fratres milites“), Knappen und Sergeanten („fratres armigeri“),“oratores“, Kapläne (fratres capellani“) und „laboratores“, dienende Brüder oder Knechte („fratres servientis famuli et officii“).

Neben den Ordensrittern auf Lebenszeit („fratres remnentes“) konnten weltliche Ritter auf begrenzte Zeit in den Orden als Gastritter („milites ad terminum“) aufgenommen werden.
Als Affilierte hatten sie sich durch ein Gelübde an den Orden gebunden ohne jedoch in der Ordensgemeinschaft zu leben, meistens wurde der Orden als Erbe eingesetzt. (weltliche Mitbrüder eines Ordens, die nach seinen Regeln lebten, die einfachen Ordensgelübde ablegten und außerhalb der eigentlichen Ordensgebäude untergebracht wurden. Mit der Vermehrung des Landbesitzes des Templerordens wurde der Verwaltungsaufwand und der Bedarf an Arbeitskräften größer. Es schlossen sich oft ganze Familien dem Orden an, um einerseits Schutz der Templer und des heiligen Stuhls zu genießen, andererseits entgingen sie so auch der Zahlung des Zehnten, einer damals verpflichtenden Abgabe. Manche übergaben schon zu Lebzeiten ihren Hof an den Tempel und genossen für den Rest ihres Lebens Kost und Quartier. Auch Frauen (meist Witwen) konnten Aufnahme finden, doch waren sie keine vollwertigen Mitglieder.)

Die Donaten zählten zu den Affilierten, verpflichteten sich aber lediglich bestimmte Arbeiten zu verrichten. Sie bekamen im Gegenzug dafür eine Leibrente. Oblaten kamen bereits als Kinder zu den Mönchsrittern und wurden nach deren Regeln erzogen.

Der Großmeister stellte eine absolute Autorität dar, alle Templer schuldeten ihm absoluten und unbedingten Gehorsam. Er wurde bis 1184 im Generalkapitel von allen Brüdern gewählt, danach von einer Kommission, die nach einem festgelegten Verfahren zusammengestellt wurde. Ab 1140 mußte der Großmeister in Fragen des Krieges, Waffenstillstandes und Grundverkaufs den Konvent befragen. In Abwesenheit des Großmeisters in Friedenszeiten wurde er vom Seneschall vertreten. In Kriegszeiten war der Marschall Herr über alle Streitkräfte, Pferde und Rüstungen; für die Hilfstruppen war es der Turkopolenführer. Die Befehle für die Marine gab der Komtur des Gewölbes von Akkon. Die Finanzen lagen in der Hand des Komturs von Jerusalem dann bei dem jeweiligen Landeskomtur und danach beim Treßler. Die Präzeptoren (Komture) standen den Provinzen vor, die sich ihrerseits aus verschiedenen Komtureien zusammensetzten. Die Komturei als kleinste organisatorische Einheit wurde vom Komtur befehligt. Die Verwaltung der geistlichen Aufgaben oblag dem Drapier. Für die Fürsorge der Kranken war der Firmariearzt zuständig.
Die Provinzen,

Outremer: Jerusalem, Tripolis, Zypern, Griechenland
Okzident: England, Deutschland, Frankreich, Poitou, Auvergne, Provence, Lombardei, Apulien, Aragon, Kastilien, Portugal